Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist erschreckend. In der Begründung heißt es, jeder Mensch habe ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben unabhängig vom Vorliegen einer schweren Krankheit. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Vorstandsmitglied von aktion leben österreich, erklärt: „Dieses Urteil öffnet Tür und Tor zu einer bedenklichen Entwicklung, die das Töten auf Verlangen zu einem unmenschlichen Geschäft macht.“