Kinderrechte: Ungeborene Kinder nicht vergessen!
aktion leben erinnert anlässlich „30 Jahre Kinderrechtskonvention“ an die „Charta der Rechte der Kinder vor, während und nach der Geburt“. Sie wurde 2005 von der Internationalen Studiengemeinschaft für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM) verabschiedet. In der Präambel heißt es: „Auch das Kind vor der Geburt ist schon ein eigenständiges menschliches Wesen und eine eigenständige menschliche Person. Darum müssen die Rechte des Kindes auch für das Kind vor, während und nach der Geburt gelten.“
Gesundheitsförderung beginnt vor der Geburt
„Die Erweiterung der Kinderrechte auf die Zeit vor der Geburt ist sach- und zeitgemäß. Vorgeburtliche Einflüsse wirken sich gravierend auf jeden Menschen aus. Ob Alkohol in der Schwangerschaft, traumatisch Erlebnisse, übermäßiger Stress, existentielle Probleme, Ernährung der werdenden Mutter oder spezifische Arten der Entstehung durch Maßnahmen der Reproduktionsmedizin: All das geht nicht spurlos an Kindern vorüber, prägt und bestimmt künftige seelische und körperliche Gesundheit mit. Kinder vor der Geburt und ihre Mütter unter besonderen Schutz zu stellen, ist wirksamste Gesundheitsförderung“, betont Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.
Hereinnehmen ungeborener Kinder wichtiger Schritt
„Derzeit ist die vorgeburtliche Lebenszeit nur in der Präambel der Kinderrechtskonvention angesprochen. Dort heißt es, dass Kinder eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedürfen. Dies entspricht nicht dem Zuwachs an Wissen über die Bedeutung der ersten Lebenszeit. Es war ein Meilenstein, Kindern eigene Rechte zuzugestehen. Ein weiterer, ebenso wichtiger Schritt, auch ungeborene Kinder als Rechtsträger in vollem Umfang zu würdigen, ist noch ausständig. Um das Bewusstsein für die Bedeutung des Lebensanfangs zu stärken, ist das Hereinnehmen auch der noch nicht geborenen Kinder als Träger von Kinderrechten längst notwendig“, schließt Kronthaler.
Die „ Rechte der Kinder vor, während und nach der Geburt“ finden SIe auf der Seite der ISPPM.