Pressemeldungen 2019

Kinderrechte gebühren auch ungeborenen Kindern!

Anlässlich 30 Jahre Kinderrechtskonvention erinnert aktion leben daran, dass Kinder auch vor der Geburt unseren Schutz brauchen. Dies ist für die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder wichtig, die im Mutterleib grundgelegt wird. Ebenso gilt es, Praktiken der Fortpflanzungsmedizin wie Leihmutterschaft international zu verbieten, da sie die Rechte der Kinder verletzt, fordert aktion leben.

 

„Die Präambel der Kinderrechtskonvention hält fest, dass das Kind ,eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedarf‘ und ,pränatale Vorsorge‘ Bestandteil des Kinderrechts auf Gesundheit ist“, erinnert Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich. „Dieser Teil der Kinderrechte muss viel mehr beachtet werden. Die Wissenschaft bestätigt heute eindrücklich, dass die körperliche und seelische Gesundheit jedes Menschen weitgehend schon im Mutterleib begründet wird“, bekräftigt Kronthaler.


Vorgeburtliche Zeit: Chancenfenster für Gesundheit

„Gerade vor der Geburt kann viel für die Gesundheit von Kindern getan werden“, erklärt Kronthaler. Dazu gehört der Aufbau einer sicheren Bindung, bei dem auch Schwangerenberatung sehr unterstützend wirken kann. Ebenso wichtig sei, schädigendes Verhalten zu vermeiden: „Viele Kinder sind für ihr ganzes Leben benachteiligt, weil ihnen schon vor der Geburt Schaden zugefügt wurde.“ Beispielsweise sei Alkohol während der Schwangerschaft ein noch immer unterschätztes Problem für Kinder.


Keimzellspenden-Register einführen!

Immer mehr Kinder entstehen auch in Österreich durch Keimzellspenden. Nur wenige von ihnen erfahren davon. „Werden die Kinder über die Umstände ihrer Zeugung nicht aufgeklärt, so verstößt das gegen Artikel 7 der Kinderrechtskonvention“, macht Kronthaler bewusst. Diesem zufolge hat jedes Kind das Recht, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Mit Eltern sind ausdrücklich auch die Eltern gemeint, von denen das Kind abstammt."

aktion leben drängt daher auf eine Pflicht zur Information, wenn ein Kind durch fremde Keimzellen entstanden ist. Außerdem muss in Österreich endlich ein zentrales Keimzellspenden-Register eingeführt werden.


Leihmutterschaft verstößt gegen Kinderrechte

Leihmutterschaft verstößt gegen mehrere festgeschriebene Kinderrechte: Zum einen sehr oft gegen das Recht auf Wissen um die Herkunft. Immer gegen das Recht, von den leiblichen Eltern betreut zu werden. Und zudem widerspricht Leihmutterschaft dem Artikel 35, der den Handel mit Kindern verbietet. Leihmutterschaft verletzt die Kinder weiters in ihrem Bedürfnis nach Kontinuität der Beziehungen und bringt sie vorsätzlich um die vorgeburtliche Bindung.


Kinderschutzpreis für aktion leben

aktion leben österreich wurde kürzlich für seine Ausstellung „LebenErleben“ über die vorgeburtliche Zeit mit dem MYKI, dem Österreichischen Kinderschutzpreis, in der Kategorie „Seelische und körperliche Stärkung von Kindern“ ausgezeichnet. LebenErleben kann von Schulklassen im Rahmen eines Workshops besucht werden.

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