Fortpflanzungsmedizingesetz: Offene Baustellen beseitigen
Mit einer Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen wurde Ende 2014 ein heftig diskutiertes und auch kritisiertes Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet. Nachbesserungen wurden in Aussicht gestellt, lassen aber bis heute auf sich warten. „Wir erinnern die künftigen Regierungsparteien daran, dass die Praxis der Fortpflanzungsmedizin Kinderrechte nicht ausreichend berücksichtigt. Es fehlt das zentrale Keimzellspendenregister, es fehlt die unabhängige Beratung betroffener Paare sowie potenzieller Spenderinnen.
Eizell- und Samenspende: Zentrales Register fehlt noch immer
Gleichzeitig mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz wurde 2014 eine Prüfung eines zentralen Eizell- und Samenspenden-Registers beschlossen, die bereits 2016 positiv ausfiel. Gesundheits- und Justizministerium befürworteten ein zentrales Keimzellspendenregister. Umgesetzt wurde das nicht. „Es muss gewährleistet sein, dass Kinder, die aus Eizellen oder Samenzellen Dritter entstanden sind, ihre Herkunft erfahren. Deswegen ist das zentrale Keimzellspendenregister so wichtig. Wir fordern die künftigen Regierungsparteien auf, die Einführung des Eizell- und Samenspenden-Registers auf ihre Agenda zu setzen und das im Regierungsprogramm festzuhalten.“
Interessenskonflikt bei der Beratung durch den Arzt/die Ärztin
Im Fortpflanzungsmedizingesetz wurde hinsichtlich der Eizellspende eine verpflichtende Information beschlossen. Diese obliegt allerdings den behandelnden ÄrztInnen. „Wir fordern die künftigen Regierungsparteien auf, diesen Interessenskonflikt aufzulösen. Wir wünschen uns eine Informationspflicht über unabhängige Beratung und die Behandlung des Themas schon in Schulen. Die Eizellspende ist für die Spenderin, die Empfängerin und die Kinder riskant. Durch Risikoschwangerschaften entstehen hohe Kosten für die Allgemeinheit. Dies ist zu berücksichtigen, wenn FortpflanzungsmedizinerInnen die Technik verharmlosen“, erklärt Kronthaler.
Leihmutterschaft: Haltung Österreichs muss ein klares Nein sein
Im Regierungsprogramm möge außerdem festgehalten sein, dass sich Österreich für ein internationales Verbot von Leihmutterschaft einsetzt. „Leihmutterschaft ist im Grunde Kinderhandel. Sie widerspricht elementarsten Kinderrechten und beutet benachteiligte Frauen aus. Wir fordern ein umfassendes, grenzüberschreitendes Verbot von Leihmutterschaft auch im Interesse von Kinderwunschpaaren und der Fortpflanzungskliniken: „Paare mit Kinderwunsch haben ein Recht zu wissen, was geht und was nicht. Fortpflanzungskliniken sind mit Wünschen konfrontiert, die sie vielleicht gar nicht erfüllen wollen. Auch sie brauchen Grenzen“, schließt Kronthaler.