Reform der Mindestsicherung spart bei Kindern
aktion leben hat eine Stellungnahme zur Reform der Mindestsicherung abgegeben. Der Verein bezieht sich in seinen Ausführungen vorrangig auf die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf jene Menschen, die er in seiner Schwangerenberatungsstelle betreut, also auf schwangere Frauen, ihre Partner, Kinder und Familien:
„Die Bekämpfung der Armut hat nicht mehr oberste Priorität, was sich unter anderem darin zeigt, dass ausgerechnet Kindern in Mehrkindfamilien Mittel gekürzt werden“, kritisiert Kronthaler. „Wir machen uns aber auch Sorgen um Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil als subsidiär Schutzberechtigte in Österreich leben. Diese haben wie bisher keinen Anspruch auf Familienleistungen, werden aber durch den Umstieg von der Mindestsicherung auf die Grundversorgung weiter gekürzt.“
Armut bedeutet Stress für Kinder
„Armut bedeutet Stress für Kinder und Jugendliche und mindert nachweislich ihre Bildungschancen. Es ist dringend angeraten zu überlegen, ob der österreichische Staat es tatsächlich nötig hat, an den Kindern und somit seiner eigenen Zukunft zu sparen“, betont die aktion leben-Generalsekretärin.
Entwurf enthält viele Kann-Bestimmungen
Sorge bereitet dem Verein auch, wie das Gesetz von den einzelnen Ländern umgesetzt wird: „Alleinerzieherbonus, Wohnkostenzuschuss oder Wiedereinsteigerfreibetrag sind angesichts der vielen dramatischen Notlagen in diesen Bereichen sinnvolle und positive Maßnahme und insgesamt können sie eine Verbesserung bringen. Sie sind jedoch Kann-Bestimmungen, es liegt im Ermessen der Länder, diese umzusetzen oder eben nicht“, erläutert Kronthaler. „Wir würden sehr begrüßen, wenn aus diesen Kann-Bestimmungen tatsächlich ein Anspruch würde.“
Entwurf bedeutet Paradigmenwechsel
Insgesamt fällt an dem Entwurf auf, dass er einen Paradigmenwechsel darstellt, der sich auch in der Abkehr des Begriffs „Mindestsicherung“ zeigt. Stattdessen wird wieder der alte Begriff der „Sozialhilfe“ verwendet. „Die neue Sozialhilfe soll laut dem Entwurf zwar weiterhin ein Instrument sein, um Armut zu vermeiden und die Betroffenen so rasch wie möglich zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt zu führen. Sie soll darüber hinaus aber auch integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele unterstützen. Wir plädieren dringend, integrations- und fremdenpolizeiliche Ziele von der Armutsbekämpfung zu trennen und diese in eigenen Gesetzen zu verankern“, schließt Kronthaler.
Die Stellungnahme im Wortlaut ist hier abrufbar.