aktion leben erschüttert über Entwurf des Fortpflanzungsmedizingesetzes
„So verständlich der Wunsch nach einem Kind ist, so rechtfertigt er dennoch nicht den Einsatz aller Methoden, ihn vielleicht zu erfüllen“, erklärt Gertraude Steindl.
Der vorliegende Entwurf erweitert die Anwendung der In-vitro-Fertilisation, erlaubt die Samenspende auch für IVF, die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID). „Alle diese Techniken werfen eine Vielzahl von Problemen auf, die nach wie vor nicht ausreichend erforscht, geschweige denn, gelöst sind“, so die aktion leben-Präsidentin.
Interessegeleitete Überlegungen gaben Ausschlag
„Alles in allem zeugt der Entwurf davon, dass die berechtigten und faktisch hinterlegten Einwände von KritikerInnen nicht ernst genommen wurden, sondern Interesse geleitete Überlegungen den Ausschlag gaben“, fasst Steindl zusammen. Erschütternd sei unter anderem, dass die nachgewiesenen Gefahren für Kinder und Frauen durch die IVF und Eizellspende keine Rolle spielten.
Vermischung von Interessen
Für junge Frauen bedeute der Entwurf, dass sie nun als potenzielle Eizellspenderinnen betrachtet werden und künftig leicht unter Druck geraten können, Eizellen zu spenden. Die vorgesehene Beratung über die Risiken sei eine Farce, kritisiert Steindl: „Da die Beratung jener Arzt durchführen soll, der auch den Eingriff unternimmt, wird er wohl kaum objektiv und ausführlich über die Risiken der Eizellspende für die Spenderin informieren.“ Auf den Websites der FortpflanzungsmedizinerInnen sind kaum kritische Aussagen zur Eizellspende zu finden“, stellt die aktion leben-Präsidentin fest.
Je mehr Infos, desto weniger Spenderinnen
Die heute zur Verfügung stehenden Informationen könnten dazu führen, dass junge Frauen keine Eizellen spenden. Die Erfahrungen anderer Länder zeigten deutlich: „Je besser informiert die Frauen sind, desto weniger spenden sie Eizellen.“
Folgen nicht abschätzbar
Klar sei aber, dass derzeit niemand die gesundheitlichen Folgen für junge Spenderinnen absehen kann, weil es dazu keine aussagekräftigen Studien gibt. Die Hormonstimulation, die für eine Eizellspende, aber auch für die künstliche Befruchtung nötig ist, stehe zunehmend im Verdacht, zu Krebserkrankungen am Eierstock zu führen. Eine seriöse Information über die Risiken kann daher einer jungen Frau heute nicht erteilt werden.
Auch Gefahren für Empfängerinnen
„Auch für die Empfängerinnen gespendeter Eizellen bestehen nicht unerhebliche Risiken“, erinnert Steindl an Tatsachen, die ExpertInnen sehr wohl bekannt seien. Zum einen seien die altersbedingten Schwangerschafts-Risiken nicht wegzuleugnen – auch schon für Frauen ab 40. Zudem bestünden spezielle Risiken wie Präeklampsie, an denen Empfängerinnen gespendeter Eizellen signifikant öfter leiden als andere Frauen.
Interessen der Kinder an letzter Stelle
„Sträflich werden die Interessen der Kinder missachtet“, erklärt Steindl. Mehr In-vitro-Fertilisationen bedeuteten mehr Fehlgeburten, mehr Totgeburten, mehr Frühgeburten mit allen gesundheitlichen Folgen für die Kinder: „Die KinderärztInnen wurden offensichtlich beim Entwurf des Gesetzes nicht befragt.“ Dass auch in dieser Hinsicht Kinderwunsch-Paare hinreichend über die Risiken informiert werden, wie gesetzlich vorgesehen, ist ebenfalls zu bezweifeln angesichts der bisher mehr als mangelhaften Informationspolitik.
Kinderrechte zählen nicht
Das Recht eines Kindes, seine Eltern (damit sind auch die biologischen Eltern gemeint) zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen, wurde ebenfalls völlig ignoriert. Dabei ist dieses Recht völkerrechtlich ein Menschenrecht. „Es ist mehr als zweifelhaft, dass unsere Gesellschaft mit noch mehr verwirrenden Familienverhältnissen, die nun auch in Österreich möglich sein sollen, umzugehen versteht“, sagt Gertraude Steindl.
Werden Kinder mit Hilfe einer Samen- oder Eizellspende gezeugt, so erfahren nur etwa 8 Prozent der Kinder davon. Die anderen müssen ihr Leben lang mit einer Lüge über ihre Herkunft leben. Das vorliegende Gesetz ermöglicht den Kindern nur dann Klarheit über ihre Herkunft, wenn die Eltern ihnen sagen, wie sie gezeugt wurden – und das auch erst ab dem 14. Lebensjahr.
Eine ausführliche Stellungnahme der aktion leben folgt.
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