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Reproduktionsmedizin: Reformbedarf im Bereich von Kinderrechten

2027 wird das Fortpflanzungsmedizingesetz novelliert. „Das ist eine Gelegenheit, Lücken bei Kinderrechten zu schließen“, betont Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.

Das Verbot von Social Egg Freezing ist durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben - das Fortpflanzungsmedizingesetz muss reformiert werden bis 1.4.2027. Weichen dazu werden jetzt gestellt. Auf den Tisch liegen diverse Wünsche. aktion leben nimmt dies zum Anlass, an Reformbedarf im Bereich der immer häufiger frequentierten Reproduktionsmedizin zu erinnern.

 

Folgende offene Baustellen müssen dringend bearbeitet werden, betont der Verein:

  • Ein Keimzellspendenregister gibt es – obwohl mehrmals beschlossen – noch immer nicht. Die von den Grünen forcierte Änderung im Abstammungsrecht (zwei Frauen werden automatisch als Eltern eingetragen und müssen den Samenspender nicht bekannt geben) steht dem entgegen. Jedes Kind hat ein Recht, seine Eltern zu kennen laut Kinderrechtskonvention (Artikel 7 KRK). 
  • Umstrittene, weil riskante Techniken wie Eizellspenden wurden eingeführt ohne Begleitforschung. Es fehlt jegliche Transparenz über gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Frauen, die Eizellen spenden, sowie Frauen, die fremde Eizellen erhalten.
  • Leihmutterschaft ist zwar verboten, wird aber im Ausland gemacht und Kinder werden anerkannt. Das bedeutet, wer Geld hat, kann sich Kinder kaufen. Dies widerspricht dem Recht von Kindern, nicht gegen Geld gehandelt zu werden und führt zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Leid von Frauen und Kindern. Statt Leihmutterschaft zu verbieten, forciert die EU-Kommission die grenzüberschreitende Anerkennung von Kindern aus Leihmutterschaft mittels Elternschaftszertifikat, ein klarer Verrat an allen Bestrebungen dagegen.
  • Auch bei der Einführung von Social Egg Freezing ist auf die Einhaltung von Kinderrechten zu achten: „Kein Verkauf von Keimzellen. Beibehalten des Verbots von anonymen Keimzellspenden. In anderen Ländern führte die Möglichkeit des Verkaufs von überzähligen Eizellen zu höheren Hormon-Stimulationen. Das ist nicht im Interesse der Gesundheit der Frauen“, betont Kronthaler. Unabhängige Beratung von jungen Frauen über Kosten und Erfolgsaussichten sei wichtig, aber nicht gegeben.

„Bei all den Möglichkeiten dürfen wir nicht blind sein gegenüber den geschäftlichen Interessen vieler Anbieter und den Gründen für den Boom der Reproduktionsmedizin. Kinder und Frauen müssen in diesem so sensiblen Bereich besonders geschützt werden“, sagt Kronthaler. „Wir brauchen eine bessere Begleitung von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch durch unabhängige Beratung, aber auch eine Beschäftigung mit den Ursachen. Denn vieles könnte vermieden werden, könnten sich junge Menschen ihren Kinderwunsch früher erfüllen und wäre mehr bekannt, welche Faktoren Fruchtbarkeit reduzieren“, schließt Kronthaler.

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