Gleichzeitig mit der Fristenregelung beschloss der Nationalrat positive Maßnahmen zum Schutz des Lebens. Diese sogenannten flankierenden Maßnahmen wurden auch von dem damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky als überaus wichtig empfunden.
So erklärte Kreisky am 29. November 1973:
„Man muss alles tun, um im Bereich der Politik diesen ganzen Paragraphen so obsolet zu machen, wie dies mit den Mitteln der Politik, der Psychologie und auch der Moral nur geht, um die Frau zu veranlassen, dass sie dann, wenn sie empfangen hat, das Kind behält. Deshalb glaube ich, dass man alles, wirklich alles tun muss, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Kinder zu haben.“
Zu den flankierenden Maßnahmen gehören unter anderem:
- verstärkte Aufklärung über Empfängnisverhütung insbesondere durch Sexualerziehung an Schulen
- Ausbau, Propagierung und Förderung der Familienberatungsstellen,
- Erhöhung der Geburtenbeihilfe
- Neubau und Ausbau von Kindergärten
- Schaffung von modernen Sozialhilfegesetzen, worin insbesondere Hilfsmaßnahmen für werdende Mütter vorzusehen sind
Originalwortlaut (961 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationarates, XIII, GP):
„Angesichts der Tatsache, daß der Schwangerschaftsabbruch weder eine gesellschaftlich wünschenswerte noch eine medizinisch empfehlenswerte Methode der Geburtenkontrolle oder der Familienplanung ist, und angesichts der Tatsache, daß der Schwangerschaftsabbruch von der Strafgesetzgebung her allein nicht wirksam genug verhindert werden kann,
wird die Bundesregierung ersucht, insbesondere folgende in ihren Kompetenzbereich fallende Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen:
Verstärkte Aufklärung über Empfängnisverhütung, insbesondere durch Sexualerziehung in den Schulen; sachliche Information in den Massenmedien, um allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu den empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen,
Ausbau, Propapierung und Förderung der Familienberatungsstellen, Erleichterung der Adoptionsmöglichkeiten,
rasche Fertigstellung von Regierungsvorlagen betreffend Erhöhung der Geburtenhilfe und
Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes für verheiratete und ledige Mütter. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, dass diese ebenfalls geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Kompetenzbereiches durchführen, wie z.B.:
Neubau und Ausbau von Kindergärten,
Ausbau der vorhandenen Schwangerenberatungsstellen zu Familienberatungsstellen,
Schaffung von modernen Sozialhilfegesetzen, worin insbesondere Hilfsmaßnahmen für werdende Mütter vorzusehen sind.“