Den Gesetzesvorschlag zur Errichtung von Sterbeverfügungen und zur Änderung des Strafrechts lehnen wir wegen grober inhaltlicher Mängel und unzureichender Maßnahmen bzw. fehlender Sicherungsinstrumente zur Verhinderung von Missbrauch ab. Die Gründe haben wir in einer Stellungnahme dargelegt.
>> Stellungnahme der aktion leben (PDF)