Ein Neugeborenes ruht sich auf seiner Mutter aus. (© shutterstock)
Spendenabsetzbarkeit neu

Regelung für Privatspenden seit 1.1.2017

 

2017 führte der Gesetzgeber eine neue Regelung für Spenden von Privatpersonen ein, um die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu automatisieren.

 

Wir möchten, dass Sie auch weiterhin Ihre Spende an aktion leben österreich steuerlich geltend machen können. Dafür müssen wir Ihre Spenden gemeinsam mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen und Ihrem Geburtsdatum an das Finanzamt melden. Ihre Spendenbeträge fließen dann automatisch in Ihre Steuererklärung ein.

 

Ihre persönlichen Daten sind geschützt, der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt über FinanzOnline. Dadurch kann nur das Finanzamt eine Zuordnung zu Ihrer Person vornehmen.

 

Achtung: Nur wenn Ihr Name mit den Angaben auf dem Meldezettel übereinstimmt, sind Ihre Spenden weiterhin steuerlich absetzbar.

 

Mit Ihrer Nachricht erklären Sie sich einverstanden, dass für die ArbeitnehmerInnenveranlagung Ihr Vorname, Nachname, Geburtstdatum sowie Ihre jährliche Spendensumme bis zum Widerruf durch aktion leben österreich an das Finanzamt gemeldet werden. Bei Vorhandensein aller benötigten Daten sind die Spendenvereine verpflichtet, die Spenden an das Finanzamt zu melden. Sollten Sie auf Ihren Steuervorteil verzichten wollen, klicken Sie auf "Nein, ich möchte nicht, dass Sie meine Daten dem Finanzamt melden".

 

Bitte tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein:

 

Persönliche Daten
laut Meldezettel
laut Meldezettel
(TT.MM.JJJJ)

 

Weitere Informationen über die Spendenabsetzbarkeit finden Sie beim Fundraising Verband Austria (FVA) oder beim Spendenservice des Finanzministeriums.

 


 

Ihr Ansprechpartner:

Dkfm. (FH) David Gottschling

Tel.: 01.512 52 21-17

>> E-Mail

 

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