Untersuchung beim Facharzt (© shutterstock)
Präimplantationsdiagnostik (PID)

Untersuchung des Embryos vor dem Einsetzen in den Körper der Frau

 

Präimplantationsdiagnostik (PID) heißt die genetische Untersuchung des Embryos nach einer künstlichen Befruchtung sowie vor seiner Einbringung in die Gebärmutter der Frau. Ziel der PID ist es, Embryonen mit einem unerwünschten genetischen Merkmal auszusortieren und nur mit bestimmten Embryonen eine Schwangerschaft herbeizuführen. Für die PID müssen Embryonen künstlich (in vitro) erzeugt werden, auch bei jenen Paaren, die auf normalem Weg Kinder bekommen können.

 

Unsere Beratung: Raum für persönliche Überlegungen

 

Gerne können Sich sich an unsere Beratung wenden, wenn Sie ihre Position zu reproduktionsmedizinischen Angeboten reflektieren wollen. Unsere Beratung ist kostenlos, professionell und ergebnisoffen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

 

Einsatzmöglichkeiten der PID

  • Ausschluss schwerer genetischer Defekte oder Veranlagungen des Embroys bei Paaren mit bekanntem Risiko im Rahmen der technischen Möglichkeiten
  • Screening aller Embryonen, die mittels IVF gezeugt werden, auf bestimmte unerwünschte Auffälligkeiten wie z.B. Chromosomenveränderungen
  • Auswahl von Embryonen nach dem Geschlecht
  • Auswahl von "Retterkindern", die als Gewebespender für ein krankes Geschwisterkind passen

PID: Gefahr des Missbrauchs

 

Mittels PID kann nicht nur nach schweren Erbkrankheiten gesucht, sondern es können auch genetischen Dispositionen (Anlagen) oder das Geschlecht des Embryos erkannt werden. Ohne Zweifel besteht die Gefahr des eugenischen Missbrauchs.

 

Medizinisch riskant

 

Die gesundheitlichen Risken für Mutter und Kind sind bei der künstlichen Befruchtung im Vergleich zu einer natürlich entstandenen Schwangerschaft erhöht. Nur rund 15 Prozent der IVF-Behandlungen führen zur Geburt eines Kindes.

 

Rechtliche Situation bei PID in Österreich

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes Anfang 2015 ist die PID in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese sind:

  • Drei misslungene IVF/ICSI-Versuche nach erfolgter Implantation, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese auf die genetische Disposition des Embryos zurückzuführen sind.
  • Drei Tot- oder Fehlgeburten nach einer künstlichen Befruchtung, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine genetische Disposition der Embryonen zurückgeführt werden können.
  • Eine genetische Disposition zumindest eines Elternteils, der befürchten lässt, dass es zur Tot- oder Fehlgeburt oder zu einer Erbkrankheit des Kindes kommt. Unter Erbkrankheit wird hier definiert, dass das Kind nur durch den ständigen Einsatz moderner Medizintechnik oder den ständigen Einsatz anderer, seine Lebensführung stark beeinträchtigender medizinischer oder pflegerischer Hilfsmittel am Leben erhalten werden kann oder schwerste Hirnschädigungen aufweist oder auf Dauer an nicht wirksam behandelbaren schwersten Schmerzen leiden wird und darüber hinaus die Ursache dieser Krankheit nicht behandelt werden kann.
  • Die Geschlechterwahl ist dezidiert ausgeschlossen, sofern die befürchtete Erbkrankheit nicht mit dem Geschlecht des Kindes zusammenhängt.

Hier finden Sie die rechtlichen Regelungen im Detail.

 

Lesen Sie auch unsere Beiträge zur:

Für Jugendliche ab 16 Jahren bietet unsere Bildungsabteilung den Workshop Kinderbekommen 4.0. Im Rahmen des Workshops laden wir dazu ein, sich frühzeitig - ohne noch selbst betroffen zu sein - mit den Möglichkeiten und Grenzen reproduktionsmedizinischer Techniken auseinander zu setzen.

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