Seit 1. September 2019 haben alle unselbstständig erwerbstätigen Väter einen Rechtsanspruch auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes ("Papamonat"). Dadurch erhalten Väter mehr Anspruch auf Familienzeit.
Voraussetzung für den Anspruch auf einen Papamonat ist, dass Vater und Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Außerdem müssen bestimmte Meldefristen eingehalten werden:
- Der Arbeitgeber muss spätestens drei Monate vor dem ärztlich prognostizierten Geburtstermin erfahren (Vorankündigung), dass ein Papamonat in Anspruch genommen wird.
- Der konkrete Beginnzeitpunkt für den Papamonat muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens 1 Woche nach der Geburt mitteilen.
Der Arbeitnehmer kann den Beginn des Papamonats frei zu wählen, und zwar innerhalb der Zeitspanne zwischen dem Tag nach der Geburt des Kindes und dem Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter (in der Regel 8 Wochen beziehungsweise bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen nach der Geburt).
Die finanzielle Förderung beträgt insgesamt ca. 700 Euro. Während des Papamonats und 4 Monate vor der Geburt sind Väter vor einer Kündigung geschützt.
› Rechtliche Infos und Mustervorlagen zum Papamonat