Vater und Mutter kümmern sich um die Erziehung ihres Kindes (© shutterstock)shutterstock
Obsorge

Familienrecht

 

Die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber dem gemeinsamen minderjährigen (§21 ABGB) Kind werden als Obsorge bezeichnet. Diese umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes, die Verwaltung seines Vermögens, die Vertretung in allen Angelegenheiten des Kindes und die Bestimmung seines Aufenthaltsortes.

 

Im Rahmen einer Ehe sind beide Elternteile mit der Obsorge betraut. Unverheiratete Eltern können vor dem Standesamt bestimmen, dass beide mit der Obsorge betraut sind. Ansonsten hat nur die Mutter die Obsorge.

› Nähere Informationen zur Obsorge

 

Vaterschaft

 

Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.

› Nähere Informationen zur Vaterschaft

 

Unterhaltspflichten

 

Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam für den Unterhalt des Kindes/der Kinder
aufkommen. Sie leisten den Unterhalt in Form von Naturalien (Wohnen, Essen,
Lebensmittel, Schulbedarf etc.). Leben die Eltern getrennt bzw. sind geschieden,
leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt, den Unterhalt mit
finanziellen Beiträgen.

› Informationen zum Unterhalt

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