Kinderbetreuungsgeld
Um die konkreten Mehrbelastungen durch Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren eines Kindes auszugleichen, wurde 2002 das Kinderbetreuungsgeld geschaffen. Damit haben Eltern die Möglichkeit, die Betreuung der Kinder selber vorzunehmen oder Fremdbetreuung zu bezahlen.
Kinderbetreuungsgeld-Konto
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Tätigkeit. Es steht allen anspruchsberechtigten Eltern ein gleich hoher Betrag zur Verfügung – unabhängig von der Dauer des Bezugs. Als zweite Möglichkeit kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen werden.
› Kinderbetreuungsgeld im Überblick (Stand Juli 2023)
› Tabelle Kinderbetreuungsgeld-Konto
› Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner
› Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
› Wege nach der Geburt
› Erklärvideo
Meldefristen für die Elternkarenz
Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber (am besten schriftlich) bekanntgegeben werden. Achtung: Die Meldefristen für Mütter und Väter sind anders!
› Meldefristen
Karenz für beide Elternteile
Sowohl Mütter als auch Väter können Karenz in Anspruch nehmen.
› Teilung der Karenz
Elternteilzeit
Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw. die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
› Anspruch auf Elternteilzeit
Mutterschafts-/Vaterschaftsaustritt
Eltern können ihr Dienstverhältnis anlässlich der Geburt des Kindes beenden – diese spezielle Form heißt Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt.
› Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Elternschaft