Der Staat unterstützt Eltern finanziell (© shutterstock)
Familienbeihilfe, Familienbonus und Steuern

Entlastung fürs Familienbudget

 

Damit Familie gelingen kann, braucht es neben Zuwendung, Zeit, Verantwortung und Liebe auch materielle Voraussetzungen, also Geld, um die Bedürfnisse der in ihr lebenden Menschen abzudecken. Der Bund, aber auch Länder und Gemeinden fördern Familien mit unterschiedlichen Leistungen.
 

Familienbeihilfe


Unabhängig von ihrem Ein­kom­men, haben Eltern mit Wohnsitz in Ös­ter­reich und einem legalen Aufenthalt An­spruch auf Fa­mi­li­en­bei­hil­fe.
› Informationen über die Familienbeihilfe
› Familienbeihilfenrechner des Familienministeriums

 

Familienbonus Plus

 

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die jährliche Steuerlast direkt reduziert – um 1.500 Euro bis zum 18. Geburtstag bzw. 500 Euro nach dem 18. Geburtstag des Kindes, wenn für dieses Familienbeihilfe bezogen wird. Geringverdienende erhalten einen Kindermehrbetrag von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

› Informationen zum Familienbonus Plus

 

Steuervorteile für Familien

Für Familien gibt es Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Außerdem profitieren alle Eltern vom Kinderfreibetrag. Spezielle Ausgaben wie etwa Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden.

› Steuervorteile für Familien

 

 Familienhärteausgleich

 

Aus diesem Bereich können Familien oder auch werdende Mütter eine einmalige Überbrückungshilfe beziehen.

Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. ist EU-Bürger/in, anerkannter Flüchtling oder staatenlos).
  • Es wird für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen (oder eine Schwangerschaft liegt vor).
  • Ein unverschuldetes unabwendbares Ereignis hat in die finanzielle Notlage geführt, z.B. ein Todesfall, Krankheit, Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, ein Unfall, eine Naturkatastrophe. Die Notlage kann von der Familie oder der werdenden Mutter auch nach Inanspruchnahme der gesetzlich zustehenden Leistungen bzw. Ansprüche nicht selbst bewältigt werden.

Es können nur Überbrückungshilfen gewährt werden, Unterstützungen zum laufenden Lebensunterhalt einer Familie sind nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Familienhärteausgleich besteht nicht.

› Antragsformular zum Download

 

Unterhaltsvorschuss

 

Ein Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden, wenn bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern der zum Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Wichtig ist hierbei, dass – abgesehen von wenigen Ausnahmen – der Anspruch auf Geldunterhalt und dessen Höhe gerichtlich festgelegt wurde (Scheidungsvergleich, Gerichtsbeschluss) und die zwangsweise Hereinbringung der Zahlungen bei Gericht beantragt wird (spätestens mit der Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss).

Außerdem dürfen Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sie dürfen nicht mit dem/der Unterhaltsschuldner/in im gemeinsamen Haushalt leben, müssen sich in Österreich aufhalten und die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (oder staatenlos sein).

> Informationen zum Unterhaltsvorschuss

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