In Österreich gibt es verschiedene Familienleistungen. Sie sollen gewährleisten, dass Kinder alles für ihre Entwicklung vorfinden, was sie brauchen. Ebenso haben schwangere Frauen besondere Rechte, die einen guten Verlauf der Schwangerschaft gewährleisten sollen.
Zum Schutz von Mutter und Kind
Werdende und stillende Mütter unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen, die vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eingehalten werden müssen. Diese Regelungen umfassen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten und Bestimmungen zu Entgeltfortzahlungen und Wochengeld. Außerdem haben schwangere Frauen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Pflichten gegenüber Dienstgeber/in
Aber auch Schwangere selbst haben gewisse Pflichten, die einzuhalten sind, wenn sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Dazu gehört, eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin unverzüglich dem Dienstgeber zu melden, sobald eine Frau davon weiß. Erst wenn die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, treten auch jene Rechte in Kraft, die dem Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes dienen.
Schwangeren-Beratung informiert
Um alle Rechte und Pflichten zu klären, lohnt sich der Besuch unserer Beratungsstelle auf jeden Fall. Denn wer gut informiert ist, kann sich auch entspannen - und das ist besonders für schwangere Frauen und ihre Partner wichtig.
Meldepflicht: wann?
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen und Sie sich dazu emotional in der Lage fühlen, sollten Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef informieren.
› Informationen der Arbeiterkammer