Pressemeldungen 2023

Offener Brief an die Justizministerin und die Familienministerin

Gemeinsam mit dem katholischen Familienverband, der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände, der Katholischen Aktion und dem Katholischen Laienrat  fordern wir die Justizministerin und die Frauenministerin dazu auf, für ein Verbot von Leihmutterschaft in der EU zu stimmen und sich für Frauen- und Kinderrechte stark zu machen. Lesen Sie hier den offenen Brief...

 


 

Offener Brief
an Frau Bundesministerin für Frauen und Familie Susanne Raab sowie

an Frau Bundesministerin für Justiz Alma Zadić:


Stimmen Sie für ein Verbot der Leihmutterschaft in der EU!
Machen Sie sich stark für Kinder- und Frauenrechte!


Leihmutterschaft bedeutet Handel mit Kindern und verstößt gegen die Menschenwürde von Frauen. Kein Mensch darf ein handelbares Objekt sein. Hinter Leihmutterschaft steckt das Konzept des Ausnutzens globaler Ungerechtigkeiten, um auf
Kosten der physischen und psychischen Integrität von Frauen Profit zu erzielen. Leihmutterschaft ist zum Schutz von Frauen und Kindern in Österreich verboten.


In § 35 der UN-Kinderrechtskonvention, die im Rang der internationalen Menschenrechte steht, ist der Handel mit Kindern ausdrücklich verboten:
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.“


Nun will die EU-Kommission mit ihrem „Vorschlag zur Regulierung und Anerkennung grenzüberschreitender Elternschaft“ Kinderhandel legalisieren, denn es soll ausdrücklich auch Elternschaft durch Leihmutterschaft anerkannt werden.


Es ist uns wichtig, die Rechte der Kinder in jeder Hinsicht zu wahren. Durch Leihmutterschaft werden Kinderrechte grundlegend missachtet. Wir verwahren uns
daher dagegen, eine Technik unter Berufung auf die Kinderrechte zu legalisieren, die durch sie verletzt werden. Das Sichern der Rechte von Kindern aus Leihmutterschaft soll auf anderen Wegen erfolgen als die EU-Kommission vorschlägt. Nationale Verbote dürfen nicht unterwandert werden.


Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin Raab/sehr geehrte Frau  Bundesministerin Zadić

  1. der EU-Kommission bis 13. Februar 2023 Ihr Nein zur Leihmutterschaft mitzuteilen.
  2. in der Frage der Leihmutterschaft einen konsequenten Perspektivenwechsel zugunsten von Kindern vorzunehmen und Gesetze nicht nach den Wünschen erwachsener Menschen zu machen. Ein Recht auf ein Kind gibt es nicht.

Die unterzeichnenden Organisationen stehen zur internationalen Konvention der Kinderrechte und zu den Rechten von Frauen. Aus diesem Grund treten wir für ein klares nationales und internationales Verbot von Leihmutterschaft ein.


aktion leben österreich | Katholischer Familienverband Österreich
Katholischer Laienrat Österreichs | Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreich
| Katholische Aktion Österreich

 

2.2.2023

 

 

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