Fortpflanzungsmedizin: Noch immer keine Daten
Mit 30. September 2017 dieses Jahres sollten per Gesetz statistische Eckdaten über die Praxis der Reproduktionsmedizin veröffentlicht werden. „Es wären damit erstmals verlässliche Daten zu Ei- und Samenspende sowie zur Präimplantationsdiagnostik vorgelegen. Diese fehlen bislang“, kritisiert Kronthaler.
Säumige Ministerien
„Wir appellieren dringend an die zuständigen Ministerien, das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie das Justizministerium sich um die Veröffentlichung der Daten zu kümmern. Während das Gesetz mit einer minimalen Begutachtungsfrist sehr forciert umgesetzt wurde, lässt die versprochene Qualitätskontrolle jetzt auf sich warten“, betont Mag. Martina Kronthaler. Gesundheit Österreich, die mit der Datensammlung und Auswertung beauftragt ist, beruft sich auf das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und das Bundesministerium für Justiz. Die Daten dürfen erst nach Freigabe durch die Ministerien veröffentlicht werden und dies sei noch nicht geschehen.
Erstmals Statistik über alle IVF-Versuche
Gesetzliche Grundlage für die Statistik ist § 21 des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Damit sollte es erstmals Daten zu allen reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geben. Bislang waren nur die durch das IVF-Fonds-Gesetz geförderten Fälle erhoben und im Rahmen des IVF-Fonds-Registers ausgewertet worden.
„Die Statistik wird in einigen Bereichen Aufklärung bringen. Unter anderem wird sich zeigen, ob die Geburtenraten gehalten werden konnten, da erstmals auch Versuche von Frauen über 40 Jahren, die ja nicht durch den IVF-Fonds gefördert werden, mit erfasst werden. Es wird interessant sein zu sehen, wie viele Frauen über 40 behandelt wurden und wie hoch die Geburtenrate in dieser Altersgruppe ist.“
Interessante Antworten sind zu erwarten
Interessant wird außerdem, wie häufig fremde Eizellen verwendet wurden. „Wir interessieren uns nicht nur für die Häufigkeit, sondern vor allem für die Auswirkungen. Wie oft gab es Fehlgeburten oder Frühgeburten oder andere Komplikationen nach einer Eizellspende? Wir erwarten darauf Antworten durch die Statistik“, so Kronthaler.
PID: Wie steht es mit den Beschränkungen?
Punkto PID war eine Beschränkung auf Krankheiten vorgesehen, die schwerste Leiden bedeuten. „Wir wissen, dass PID bei Krankheiten bewilligt wurde, die keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, aber vergleichsweise häufig sind. Die Auswertungen werden zeigen, wie oft nach diesen Krankheiten gesucht wurde und wie das Verhältnis zu jenen Krankheiten ist, die der Intention des Gesetzes entsprechen.“
PID wurde auch erlaubt, um nach mehreren Fehlversuchen doch noch eine Geburt herbeizuführen mit dem Argument, dass Embryonen mit bestimmten Schädigungen gar nicht bis zur Geburt kommen und somit gleich aussortiert werden sollten. „Dieses sehr umstrittene Argument wird leider nicht kontrolliert werden können, denn die Statistik lässt keinen Rückschluss auf die nach PID erzielten Geburten zu. Hier erwarten wir jedenfalls eine Nachbesserung der Auswertung“, bemängelt Kronthaler.
Ausbau der Dokumentation notwendig
„Liegen die Daten vor, werden wir uns diese genau ansehen. Es wird sich zeigen, wo die Dokumentationspflicht Lücken hat. Ziel muss eine objektive Information der Betroffenen sein und eine Bewertung der angewandten Methoden, vor allem hinsichtlich der Kindergesundheit. Wir werden dafür sicherlich noch viele Schritte gehen müssen“, meint Kronthaler abschließend.