"Werde zur Heldin!" - mit Slogans wie diesen wird, entgegen dem gesetzlichen Werbeverbot, bei jungen Frauen geworben, damit sie Eizellen spenden. Was nicht dazu gesagt wird: Fpr eine Eizellspende muss sich die Spenderin einer Hormonstimulation und Eizellpunktion unterziehen. Sie ist keinesfalls mit einer Samenspende vergleichbar. Die Schwangerschaft mit einer fremden Eizelle ist zudem risikoreicher als eine Schwangerschaft nach einer "normalen" IVF-Behandlung.
Unsere Beratung: Raum für persönliche Überlegungen
Gerne können Sich sich an unsere Beratung wenden, wenn Sie ihre Position zu reproduktionsmedizinischen Angeobten reflektieren wollen. Unsere Beratung ist kostenlos, professionell und ergebnisoffen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.
Eizellspende: Pro und Contra
Pro
- EIzellenspende kann die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung erhöhen. Dies gilt vor allem für Frauen ab 40, die häufig nicht mehr genügend eigene Eizellen produzieren.
- Für Frauen, die keine eigenen Eizellen (mehr) produzieren, ist die Eizellspende der einzige Weg schwanger zu werden.
Contra
- Eine Schwangerschaft mit einer fremden Eizelle ist mit höheren Risiken für die Frauen, die damit schwanger sind, aber auch für die Kinder verbunden. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Eizellspende wird in der Bewerbung verharmlost und es ist dadurch für Kinderwunschpaare wie potentielle Spenderinnen schwierig, sich ein realistisches Bild zu machen.
- Langzeitstudien über die Folgen für die Spenderinnen und Kinder fehlen.
- Die Spenderinnen riskieren ihre Gesundheit und ihre Fruchtbarkeit durch Hormonstimulation und Eizellentnahme.
Rechtliche Situation bei Eizellspende in Österreich
Am 21.1.2015 wurde die Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz im Parlament beschlossen. Frauen bis 45 Jahre können damit auch in Österreich eine fremde Eizelle erhalten.
>>> Link zur gesamten "Rechtsvorschrift für Fortpflanzungsmedizingesetz"
Eizellspende: Unsere wichtigsten Kritikpunkte:
- Kinderlose junge Frauen ab 18 Jahren können Eizellen spenden, obwohl sich dies auf ihre Fruchtbarkeit negativ auswirken kann.
- Die Beratung der Spenderin liegt in Händen jenes Arztes/jener Ärztin, der/die die Spende für ihre/seine Klientin verwendet. Auf eine unabhängige Beratung muss lediglich verwiesen werden.
- Das Kind hat das Recht nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu erfahren, wer die Eizellspenderin ist. Es besteht aber keine Verpflichtung der Eltern, es über die Art der Entstehung zu informieren. Nach unserer Erfahrung sprechen die wenigsten Eltern mit ihren Kindern darüber. Sie können ihr Recht auf Information daher nicht wahrnehmen.
- Statistisch aufbereitet wird nur die Zahl der Eizellenspenden und der daraufhin geborenen Kinder. Nicht dokumentiert wird, welche Komplikationen für die Spenderinnen, die Empfängerinnen oder die Kinder sich aus der Eizellspende ergeben.
Positiv: Ein finanzieller Anreiz, Eizellen zu spenden, ist verboten. Nur der direkte Kostenersatz ist erlaubt. Es gibt außerdem ein Werbe- und Vermittlungsverbot. Auch dies soll sicherstellen, dass Eizellspende kein Geschäft wird. Das Verbot der anonymen Eizellspende halten wir für wichtig, da es für die Kinder wichtig sein kann, ihre Herkunft erfahren zu können.
Bitte beachten Sie auch unsere Broschüre zur Eizellspende.
Für Jugendliche ab 16 Jahren bieten wir den Workshop Kinderbekommen 4.0. Im Rahmen des Workshops laden wir dazu ein, sich frühzeitig - ohne noch selbst betroffen zu sein - mit den Möglichkeiten und Grenzen reproduktionsmedizinischer Techniken auseinander zu setzen.