19.11.2010
„Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel hat in bewundernswerter Weise eine offene Diskussion über die PID innerhalb ihrer Partei forciert“, meint aktion-leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. Dass sich die CDU letztlich gegen diese Technik ausgesprochen hat, sei ein klares Signal, dass die Argumente der GegnerInnen überzeugend sind.
Für PID werden vor allem folgende Motive genannt:
„Es ist verständlich, dass niemand seinem Kind eine Behinderung oder Erkrankung vererben möchte“, meint Kronthaler. Dennoch spricht sie sich im Gegensatz zu Hengstschläger gegen eine Zulassung der PID für diese Paare aus. Ein Register unerwünschter Behinderungen oder Erkrankungen führte unmittelbar in die Stigmatisierung von bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen mit entsprechender Lebenswertzuschreibung. Eine Grenze zu ziehen, ist schwierig bis unmöglich: Längst sind in anderen Ländern z.B. auch Krebsrisikountersuchungen Praxis, obwohl diese Krankheiten wenn überhaupt erst im höheren Lebensalter manifest werden.
Es sei zudem höchst fraglich, ob die PID betroffenen Paaren tatsächlich zu einem Kind verhelfen würde. „Denn der Einsatz der PID senkt nachweislich die ohnehin niedrigen Geburtenraten nach einer In-vitro-Fertilisation“, erinnert Kronthaler an die Ergebnisse der Mastenbroek et al.-Studie von 2007, die im „New England Journal of Medicine“ publiziert wurde und nach wie vor aktuell ist. Es wurden international mehr als 800 IVF-Versuche verglichen – etwa die Hälfte mit PID, die andere Hälfte ohne PID. In der PID-Gruppe waren Schwangerschafts- und Geburtenrate deutlich niedriger.
In diesem Fall wird ein Embryo danach ausgewählt, ob er für ein erkranktes Geschwisterkind als Gewebespender in Frage kommt. Kronthaler: „Dieses Kind hat seine Daseinsberechtigung nur als Lieferant von Gewebe und Organen. Schon vor seiner Geburt werden Eingriffe und Operationen beschlossen, die dem Kind selbst keinen Nutzen bringen, sondern womöglich mit der Gefahr von Komplikationen verbunden sind.“
In Österreich ist es nicht strafbar, eine Schwangerschaft bis unmittelbar vor Geburtsbeginn abzubrechen, wenn das Kind „möglicherweise“ eine Behinderung hat. Wie viele derartige Spätabbrüche es gibt, ist unbekannt. Markus Hengstschläger bezeichnet das jedenfalls im ORF-Interview als „Alltag“ in Österreich.
„Wer PID in Anspruch nimmt, wird dennoch zur Pränataldiagnostik geschickt, weil die Fehlerquote fünf bis sieben Prozent beträgt. Das Argument ist also nicht schlüssig,“ sagt Kronthaler. Paare nach einer IVF nehmen nachweislich öfter Pränataldiagnostik in Anspruch als Paare, deren Kind natürlich gezeugt wurden. Auch nach einer PID wird in der Regel Pränataldiagnostik durchgeführt.
Mit PID würden die ethischen Bedenken gegen Pränataldiagnostik lediglich auf einen früheren Zeitpunkt verschoben. Kronthaler weiter: „Das Unrecht der Selektion durch PID kann doch nicht durch das Unrecht der Selektion durch Pränataldiagnostik gerechtfertigt werden.“
In Österreich werden etwa 4.800 Paare pro Jahr bei Versuchen der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) vom IVF-Fonds finanziell unterstützt. Darüber hinaus gibt es viele Paare, die assistierte Fortpflanzung in Anspruch nehmen, aber keine Unterstützung erhalten, weil sie z.B. die Altersgrenze überschritten haben. „Eine Zulassung der PID wäre für alle Kliniken ein gutes zusätzliches Geschäft, weil schon jetzt österreichische Fortpflanzungsinstitute intensiv in Deutschland um Kundinnen werben, und zwar mit Techniken, die in Deutschland verboten sind!“ Mit der PID wäre ein weiteres Verkaufsargument gefunden.
Eine ausführliche Argumentation ist unter www.aktionleben.at. zu finden. Mehr Informationen gibt es zudem in der Broschüre von aktion leben: „Alles unter Kontrolle? Untersuchungen am künstlich gezeugten Embryo.“ Bestellungen unter 01/512 52 21 oder info@aktionleben.at.
Mag. Helene Göschka
01/512 52 21
helene.goeschka@aktionleben.at