Ein neuer Bluttest als Fortschritt in der Pränataldiagnostik und als Rückschritt in der Gesellschaftsethik ist eines der Themen des „info-dienst bio-ethik“ 3/11. Der Bluttest, durch den ab der 10. Schwangerschaftswoche im Blut der schwangeren Frau unter anderem festgestellt werden kann, ob ein Kind Trisomie 21 hat, soll ab Frühjahr 2012 in Deutschland zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zur bisher üblichen Fruchtwasseruntersuchung entsteht durch die Blutuntersuchung kein Fehlgeburtsrisiko. Der Test wird zunächst nicht von den Krankenkassen übernommen und könnte etwa 1.200,- Euro kosten. Der Gentest könnte den Druck auf Schwangere erhöhen, sich testen zu lassen und die Schwangerschaft abzubrechen, falls das Kind etwa Down-Syndrom habe, zitiert der „info-dienst bio-ethik“ Robert Antretter, den Bundesvorsitzenden der Deutschen Lebenshilfe.
Ein Rückblick des „info-dienst bio-ethik“ fasst Reaktionen auf die Zulassung der PID in Deutschland zusammen. aktion leben-Präsidentin Gertraude Steindl hinterfragt in ihrem Leitartikel die Entscheidung, um die „gut zehn Jahre lang erbittert gestritten wurde, um für angeblich 150 Paare in Deutschland in ganz eng ‚begrenzten’ Fällen die PID zuzulassen. Und dies vor dem Hintergrund eines riesigen Aufwands für Beratung, für Ethikkommissionen, für Kontrollapparate etc.“ Dabei würden nur wenige Kinder nach erfolgter PID und künstlicher Befruchtung gesund geboren werden.
Ein weiterer Blick nach Deutschland gibt einen Eindruck von der dort laufenden Diskussion rund um Organspenden. Kann der Staat verlangen, dass sich alle Menschen festlegen, ob sie als Organspender/innen zur Verfügung stehen? Diese „Äußerungspflicht“ steht in Deutschland derzeit zur Debatte. Zusätzlich ist noch die für die Organentnahme nötige Definition des „Hirntods“ ins Wanken geraten. Der Stuttgarter Kardiologe Paolo Bavastro meint, dass ein hirntoter Mensch nicht tot sei und ihm oder ihr deshalb auch keine Organe entnommen werden dürften. Jedenfalls nicht ohne ausdrücklichste persönliche Zustimmung nach Aufklärung über den „Hirntod“. „Gerechtfertigtes Töten“ (justified killing) ist in den USA mittlerweile der Begriff für Organentnahme.
Der „info-dienst bio-ethik“ erscheint vier Mal jährlich und kostet 26,- Euro pro Jahr.
Die Bestellung des „„info-dienst bio-ethik““ und weiterer bioethischer Informationsbroschüren ist möglich unter 01/512 52 21 bzw. info@aktionleben.at oder online auf www.aktionleben.at/bioethik
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