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Verbot der Eizellspende bleibt: aktion leben erleichtert über
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


Wien, 3. November 2011 – „Mit seiner Entscheidung billigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) den Einzelstaaten Ermessensspielraum in Fragen der künstlichen Fortpflanzung zu“, betont aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. aktion leben brachte im Jänner 2011 eine Drittintervention beim Europäischen Gerichtshof ein. Darin argumentierte die NGO für die Beibehaltung des Verbots der Eizellspende und Samenspende für IVF.

 

„Durch das Verbot der Eizellspende ist gewährleistet, dass sich Österreich an der Ausbeutung von Frauen nicht beteiligen muss“, so Mag. Martina Kronthaler. „Daher begrüßt aktion leben österreich, dass das Verbot bestehen bleiben kann.“ Denn Eizellen würden hauptsächlich von armen Frauen gespendet. Wer genug Geld hat, setzt sich dem Eingriff selten freiwillig aus, zeigt die Realität in vielen europäischen Ländern.
 

Erfolgreiche Berufung

Eizellen einer Frau für die künstliche Befruchtung einer anderen Frau zu verwenden, ist in Österreich verboten und darf weiterhin verboten bleiben. So lautet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 3. November 2011. Ebenso stellt das Verbot der Samenspende für In-vitro-Fertilisation laut dem jüngsten EGMR-Urteil keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Nachdem die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) Österreich im März 2010 wegen des Eizellspendenverbots und der eingeschränkten Erlaubnis für die Samenspende gerügt hatte, legte Österreich Berufung ein. aktion leben österreich unterstützte diese Berufung mit einer Drittintervention.
 

Kein Recht auf ein Kind auf Kosten anderer Menschen

Die Große Kammer des EGMR entschied nun in letzter Instanz, dass das Verbot der Eizellspende keine Diskriminierung unfruchtbarer Paare darstelle. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat somit anerkannt, dass Eizellspenden nicht nur Paare mit Kinderwunsch betreffen, sondern auch Frauen, die ihre Gesundheit meist aus materieller Not riskieren. Eizellspenden sind nicht harmlos“, sagt aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. „Selbstverständlich ist unerfüllter Kinderwunsch ein schwieriges Thema, für das wir Hilfen bereitstellen müssen. Aber diese Hilfen dürfen nicht auf Kosten anderer Menschen gehen.“
 

Ein Kind, zwei biologische Mütter

„Ein Kind, das durch eine Eizellspende entsteht, hat zwei biologische Mütter: eine, von der die Eizelle stammt und eine, die es austrägt“, macht Kronthaler klar. Wie wirkt sich dies auf das Identitätsgefühl des Kindes aus? Woher stammt das Kind? Hier werde das Recht auf Identität gravierend missachtet. Dieses Argument erwähnt das Urteil des EGMR explizit.
 

Eizellspende beruht meist auf Frauenausbeutung

„Die Eizellspende bedeutet in den meisten Fällen das Ausnutzen von Frauen-Armut“, erklärt die aktion leben-Generalsekretärin. Denn die vielen Eizellspenderinnen aus der Republik Moldau, der Ukraine, aus Russland hätten keine echte Wahlfreiheit. Sie könnten nicht sagen: Ich bezahle die Heizung für den nächsten Winter entweder durch Arbeit oder durch Eizellspende. „Ihnen bleibt oft nur die Eizellspende zur Sicherung ihrer Existenz. Daher begrüßt aktion leben österreich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die österreichische Gesetzeslage anerkennt und das Verbot der Eizellspende bestehen lässt“, so Kronthaler.
 

aktion leben stärkte Republik mit Drittintervention

Zwei österreichische Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit des Mannes bzw. der Frau keine eigenen Kinder zeugen konnten, brachten den Fall Ende der Neunziger Jahre ins Rollen. Nachdem die Behörden die künstliche Befruchtung einer gespendeten Ei- bzw. Samenzelle aufgrund der Gesetzeslage in Österreich abgelehnt hatten, zogen die Paare vor den Wiener Verfassungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerden 1999 ab. Daraufhin wurde die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, dessen Kleine Kammer im österreichischen Gesetz eine Diskriminierung feststellte. Die Republik Österreich legte Berufung ein, aktion leben österreich unterstützte diese Berufung mit einer Drittintervention. Daraufhin fällte die Große Kammer des EGMR die jüngste Entscheidung, wonach die österreichische Gesetzeslage zu Eizell- und Samenspende bestehen bleiben darf.
 

Tagung zum Thema Eizellspende am 17. November 2011

aktion leben österreich veranstaltet am Donnerstag, dem 17. November 2011, eine prominent besetzte Tagung: „Die Eizellspende. Schafft sie mehr Probleme, als sie löst?“ Internationale Verflechtungen werden ebenso betrachtet wie das Kindeswohl und die Sicht der Spenderin.
Ort: Österreichischer Genossenschaftsverband, Löwelstraße 14, 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Infos unter www.aktionleben.at


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aktion leben österreich ist ein überkonfessioneller, überparteilicher karitativer Verein, der sich vorwiegend aus privaten Spenden finanziert. Neben der Beratung und Unterstützung von schwangeren Frauen engagiert sich aktion leben auch in der Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche sowie in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit zu bioethischen Fragen. Darüber hinaus setzt sich aktion leben für eine kinder- und elternfreundliche Gesellschaft ein.
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