In Österreich ist die Eizell- und Samenspende im Rahmen der In-Vitro-Fertilisation verboten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 1. April 2010 aufgrund einer Klage zweier Paare ein Urteil gesprochen, wonach dieses Verbot mehreren Grundrechten widerspreche. Diesem Urteil lag die Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtshof zugrunde, der dieselben Beschwerden mit Erkenntnis vom 14.10.1999 abwies.
In den Begründungen des EGMR werden Ei- und Samenspende gleichgesetzt. Mit einer Vielzahl von Argumenten beschäftigte sich der EGMR nicht, weil sie nicht vorgebracht wurden, er sie in ihrer Bedeutung nicht erkannt oder völlig unzureichend gewürdigt hat, oder er sich mit den Argumenten inhaltlich völlig unzureichend auseinander gesetzt hat.
Die österreichische Regierung muss auf dieses Urteil des EGMR reagieren und hat dazu zwei Möglichkeiten:
a) eine fristgerechte Anfechtung des Urteils unter Verwendung zusätzlicher Argumente mit dem Ziel der Beibehaltung der österreichischen aktuellen Gesetzeslage
b) eine Änderung der österreichischen Gesetzeslage in Form einer Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Neuregelung von Ei- und Samenspende bei In-Vitro-Fertilisation
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