Sie gilt für Paare/Frauen mit einem erhöhten Risiko, ein Kind mit einer genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zu zeugen.
Grundlage einer Zulassung der PID ausschließlich für diese Paare / Frauen müsste eine Art Register jener Krankheiten und Behinderungen sein, die unerwünscht sind. Die Folge wäre eine Form von Stigmatisierung bestimmter Krankheiten und Behinderungen und daraus resultierend eine deutliche Lebenswertzuschreibung. Eine Grenze zu ziehen, ist schwierig bis unmöglich: Längst sind in anderen Ländern z.B. auch Krebsrisikountersuchungen Praxis, obwohl diese Krankheiten wenn überhaupt erst im höheren Lebensalter manifest werden.
Eine Zulassung ohne ein derartiges Register überließe die Entscheidung ausschließlich den Elternteilen. Sie müssten in diesem Fall selbst definieren, welche vererbten Merkmale unerwünscht sind. Ad absurdum geführt würde diese Vorgangsweise, sobald Frauen / Paare mit Behinderung ein ebenso behindertes Kind bekommen wollen.
Hintergrund der Zeugung eines „bestimmten“ Kindes ist nicht das Kind selbst, sondern seine Nützlichkeit für andere Menschen.
Ein Aspekt dabei ist etwa die Altersabsicherung der Eltern durch die Zeugung eines männlichen Nachfahrens. Dieses Motiv wird in Europa kaum mehr anzutreffen sein. Ein zweites Motiv ist derzeit vor allem aus Großbritannien bekannt: Die Zeugung eines „bestimmten“ Kindes als Gewebespender für bereits lebende und schwer kranke Geschwister.
In diesem Fall wird das Kind vom Subjekt zum Objekt. Es hat seine Daseinsberechtigung nicht als „Person“ an sich. Schon vor der Zeugung werden medizinische Eingriffe beschlossen, die für dieses Kind selbst von keinerlei Nutzen und mit der Gefahr von Komplikationen verbunden sind.
PID wird als Möglichkeit beworben, die „Schwangerschaft auf Probe“ abzuschaffen. Damit ist gemeint, dass die Rate der (Spät)Abbrüche aufgrund der Diagnose „Behinderung“ gesenkt werden und den Eltern /Müttern Sicherheit über die Gesundheit im Sinne der Freiheit von Behinderung gegeben werden soll. Paare nach einer IVF nehmen nachweislich öfter Pränataldiagnostik in Anspruch als Paare, deren Kind natürlich gezeugt wurde. Auch nach einer PID wird in der Regel Pränataldiagnostik durchgeführt.
Die Belastung durch Pränatal-Diagnostik (PND) kann allerdings kein Argument für die PID sein, da der Selektionsmechanismus der PND lediglich zeitlich vorverlegt wird. Dazu kommt, dass in nahezu allen Fällen von PID auch pränataldiagnostische Methoden angewandt werden, um später auftretende Behinderungen zu entdecken oder die mögliche Fehler der PID zu korrigieren. Nach Meinung von aktion leben kann das „Unrecht PID“ nicht durch das „Unrecht selektiver PND“ argumentiert werden. Schließlich setzt die PID eine künstliche Befruchtung voraus, d.h. sie könnte auch nur in diesem Fällen einer Pränataldiagnostik vorgelagert sein.
Weder PND noch PID können ein „gesundes“ Kind gewährleisten. Ein Großteil von Behinderungen entsteht nicht durch Vererbung, sondern durch Erkrankungen von Mutter oder Kind in späten Schwangerschaftsmonaten, durch Geburtskomplikationen, durch Erkrankungen oder Unfälle nach der Geburt.
Die Behauptung, mittels PID würde die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung gesteigert, ist falsch. Eine Studie von Sebastiaan Mastenbroek et al, veröffentlicht 2007 im New England Journal of Medizine, verglich international 836 IvF-Versuche bei 408 Frauen. Rund die Hälfte der Versuche war ohne PID, die andere Hälfte mit PID durchgeführt worden.
Die Schwangerschaftsrate war bei IvF-Versuchen mit PID signifikant niedriger als bei jenen ohne PID. Konkret wurden 37% der Frauen schwanger, wenn keine PID durchgeführt wurde, hingegen nur 25% mit PID. Ebenso war die Geburtenrate niedriger (35% zu 24%). Einmal wurde die Schwangerschaft in der Gruppe, in der PID durchgeführt wurde, abgebrochen, weil eine nachfolgende Pränataldiagnostik eine Trisomie 18 ergab. Zweimal wurde die Schwangerschaft nach einer Pränataldiagnostik in der Kontrollgruppe abgebrochen (einmal wegen Trisomie 18, einmal wegen Lippen-Gaumenspalte).