aktion leben österreich

Weitere ethische und gesellschaftspolitische Aspekte

 

Viele Diskussionen über die Verhinderung von Behinderung oder Erbkrankheit gehen davon aus, dass die betroffenen Personen darunter „leiden“. Dieses Leid wird von jenen Personen projeziert, die sich ein Leben mit einer derartigen Behinderung oder Erbkrankheit nicht vorstellen können. „Lebenswert“ ist lediglich ein „glückliches“ Leben. Jegliche Selektion von Menschen auf dieser Basis wird somit zu einer Form von Euthanasie und gleichzeitig zu einer mittelbaren Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder Krankheit.
 

Ein zweiter Aspekt der Diskussion um „Leid“ oder „Glück“ betrifft die Eltern. Bereits durch die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik entsteht ein gesellschaftlicher Druck, nur noch „gesunde“ Kinder zu bekommen. Ein behindertes Kind wird zunehmend als „den Eltern nicht zumutbar“, im nächsten Schritt „der Gesellschaft nicht zumutbar“ definiert. Die Einführung der PID könnte diese gesellschaftlichen Denkweisen verstärken.

Nach Meinung von aktion leben kann nur eine umfassende Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern entgegen steuern.


Durch PND entsteht in weiten Teilen der Bevölkerung der Eindruck, Behinderung und vererbte Erkrankung wäre zu verhindern. Ein behindertes Kind wird somit auch zu einem „Versagen“ der Eltern. Die Zulassung der PID würde dieses Phänomen ebenfalls verstärken.


Häufig wird für die Zulassung der PID mit der unterschiedlichen juristischen Schutzwürdigkeit von Embryonen argumentiert. Damit ist gemeint, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung zwar verboten ist, nicht aber bestraft wird. Ein Verbot der PID ist allerdings nach Meinung von aktion leben zur Fristenregelung kein Widerspruch, weil die Entscheidungsgrundlage eine andere ist: Im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs entscheidet die Frau (das Paar) grundsätzlich gegen ein Kind. Im Fall einer Spätabtreibung nach PND und/oder der Inanspruchnahme von PID entscheidet die Frau/das Paar gegen ein bestimmtes Kind im Vergleich zu einem Kind mit den Wunschmerkmalen.