PID kann nur im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung (in Vitro-Fertilisation IvF) durchgeführt werden. In Österreich werden jährlich mehr als 4.800 Paare durch den eigens eingerichteten IVF-Fonds finanziell bei bis zu vier Versuchen unterstützt. Darüber hinaus gibt es viele Paare, die assistierte Fortpflanzung in Anspruch nehmen, aber keine Unterstützung erhalten, weil sie z.B. die Altersgrenze überschritten haben oder keine der aufgelisteten Indikationen vorliegt.
Die Belastung für die betroffenen Paare ist enorm. Für beide Elternteile ist der psychische Druck groß, endlich zum ersehnten Kind zu kommen. Für die Mutter ist die hormonelle und invasive Behandlung auch medizinisch riskant. Nur ein knappes Drittel aller Versuche, die durch den IvF-Fonds finanziell unterstützt werden, führt tatsächlich zu einer Schwangerschaft (noch nicht zu einem Kind), etwas mehr als zehn Prozent der Behandlungen müssen abgebrochen werden, davon etwa ein Fünftel wegen Überstimulation der Frau durch die Hormonbehandlung. Ältere Frauen – der IvF-Fonds unterstützt nur Versuche bei Frauen bis zum 40. Lebensjahr und bei klarer Indikation der Unfruchtbarkeit – haben eine noch geringere Erfolgswahrscheinlichkeit.
Über PID soll einerseits die Erfolgsrate der IvF, andererseits die Wahrscheinlichkeit auf ein gesundes Kind erhöhen. Bei der PID wird dem im Reagenzglas gezeugten Embryo im Frühstadium eine Zelle entnommen, um diese Zelle auf genetische Abweichungen zu untersuchen. Bei einer anderen Form der PID wird der Polkörper der Eizelle untersucht.
Die PID ist in der Lage genetische Abweichungen bzw. Merkmale zu erkennen. In Großbritannien ist sie z. B. inzwischen für 130 genetisch bedingte Krankheiten oder Behinderungen zugelassen. Die Fehlerquote liegt bei fünf bis sieben Prozent.
Die Regelungen zur PID sind weltweit äußerst uneinheitlich. Sie reichen von der völligen unkontrollierten Zulassung wie in den USA über kontrollierte Einzelfallentscheidungen wie in Großbritannien bis hin zu strikten Verboten wie in Dänemark.
In Österreich ist ein Verbot der PID aus dem geltenden Fortpflanzungsmedizingesetz ableitbar. aktion leben fordert ein klarer formuliertes Verbot der PID am Embryo.