Die Untersuchungen des Embryos, von Samen- und Eizelle ist im Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG nur unzureichend geregelt. § 9 Abs 1 lautet:
„Entwicklungsfähige Zellen dürfen nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden. Sie dürfen nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich ist. Gleiches gilt für Samen oder Eizellen, die für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden sollen.“
Dieser Passus wird derzeit als implizites Verbot der PID ausgelegt. Allerdings wird in einigen IvF-Kliniken dennoch mit der Anwendung von PID geworben. In diesen Fällen ist die Polkörper-Untersuchung gemeint.
Es ist daher dringend notwendig, ein weitrechendes Verbot aller genetischen Untersuchungen von in vitro gezeugten Embryonen zu erlassen.